Familienrecht

Familienrecht

  • Scheidung
  • Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhalt bei Trennung / Unterhalt nach der Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Ehewohnung/Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
  • Internationales Scheidungsrecht
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Rechte des Kindes und Kindesentführung
  • und alle anderen familienrechtlichen Fragestellungen.

Die Anwalts- und Gerichtskosten werden nach dem Verfahrenswert berechnet.
 
Dafür muss im Scheidungsantrag dem Gericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitgeteilt werden. Entscheidend ist zunächst das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Beteiligten.

Der Online- Kostenrechner auf der Seite der Familienanwälte des DeutschenAnwaltVereins kann kostenlos benutzt werden: https://familienanwaelte-dav.de/de/scheidung/scheidungskostenrechner

Änderungen beim Unterhalt ab 01.01.2023
Düsseldorfer Tabelle 2023
 
Letztmalig wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 – zum 01.01.2023 angehoben. Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 41 Euro auf 437 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 47 Euro auf 502 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 588 Euro statt bisher 533 Euro. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren haben sich ebenfalls um 5 Euro erhöht.

Immobilien in der Türkei ob aus einem Zugewinn oder aus Erbe
 
Sie sind Erbe geworden und der Nachlass befindet sich in der Türkei? Sie benötigen Hilfe Vorort? Falls ein Erbschein beantragt werden soll arbeitet unsere Kanzlei mit Kooperationspartnern in der Türkei.  Wir beantragen für Sie den Erbschein.
 
Sie haben keine Kenntnis was sich im Nachlass befindet? Kein Problem. Durch unsere Kooperationspartner finden wir heraus, was zum Nachlass gehört. 
Zum Nachlass gehören Immobilien? Wir sorgen dafür, dass Sie im Grundbuch als Eigentümer stehen. Falls die Verwertung der Immobilien gewünscht ist, helfen wir Ihnen dabei. 

Oder
 
Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt und befürchten, dass dieser nunmehr die Immobilien auf Dritte überträgt oder verkauft? Hier können wir als Kanzlei mit unseren Kooperationspartnern dafür sorgen, dass durch Grundbuchsperren der Ehepartner nicht mehr unberechtigte Verfügungen vornimmt.  
 
Die Durchsetzung von Zugewinnansprüchen oder Ansprüchen aus Errungenschaft gehören zu unseren Schwerpunkten. 

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.