Erbrecht

Erbrecht

"Im Bereich des Erbrechts berät Sie unsere Kanzlei fachkundig und kompetent in allen Fragen rund um Ihr Erbe und mögliche Nachlassstreitigkeiten. Besonders bei Erbfällen mit Türkeibezug sind wir Ihnen ein Ansprechpartner, der Sie in der Nachlassabwicklung in Kooperation mit internationalen Kanzleien unterstützt."

"Unser deutsch- und türkischsprachiges Team unterstützt Sie kompetent in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit deutsch-türkischen Erbfällen ergeben. Da wir von München aus agieren, bieten wir Ihnen deutschsprachige Ansprechpartner vor Ort und regeln für Sie fachkundig mit internationalen Kooperationspartnern Ihre Nachlassabwicklung in der Türkei."

Zu unseren Mandanten gehören sowohl türkische als auch nichttürkische Erben. Wir beantragen in der Türkei mit unseren Kooperationskanzleien einen Erbschein, unterstützen sie in der Phase, wenn es um die Aufteilung des Erbschaftes geht. Auch die  Eintragung im türkischen Grundbuch wird von uns erledigt. 

Wenn die Veräußerung des Nachlasses gewünscht ist, unterstützen wir unsere Mandanten sowohl beim freihändigen Verkauf als auch bei Zwangsversteigerungen. Dafür müssen unsere Mandanten nicht in die Türkei kommen. 

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie feststellen lassen möchten, arbeiten wir in der Türkei mit professionellen Firmen zusammen, die für Sie den Wert ermitteln können. 

Unsere Leistungen:

* Vertretung bei Nachlassstreitigkeiten
* Unterstützung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Erbauseinandersetzungen
* Nachlassrecherche
* Korrespondenz mit Miterben und sonstigen Beteiligten
* Durchführung des Erbscheinerteilungsverfahrens
* Bewertung von Nachlassimmobilien durch Sachverständige
* Vertretung beim Grundbuchamt für die Umschreibung der Immobilie
* Hilfestellung bei Vertragsgestaltung und Verkauf der Immobilie
* Unterstützung bei Auszahlung und Transfer des Barvermögens nach Deutschland u.a.

Nachlass in der Türkei

Konsularvertrag

Für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei ist weiterhin „der Konsularvertrag zwischen dem deutschen Reich und der türkischen Republik“ vom 28.05.1929 gültig.

In der Anlage zu Art. 20 dieses Konsularvertrages ist das so genannte „Nachlassabkommen" geregelt. Danach gilt folgendes:

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland ausschließlich beweglichen Nachlass (z.B. Geld auf Bankkonten) hinterlassen hat, genügt nach § 14 des Nachlassabkommens zum Nachweis des Erbrechtes in Deutschland ein türkischer Erbschein. Dieser türkische Erbschein muss dann, um in Deutschland verwendet werden zu können, entweder mit einer Apostille (siehe Rubrik „Gesamte Rechtsinformationen“) oder gem. § 17 des Nachlassabkommens mit einer Beglaubigung durch eine türkische Auslandsvertretung in Deutschland versehen werden. Die Liste der türkischen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Homepage der türkischen Botschaft in Deutschland unter siehe Link.

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger verstorben ist und in Deutschland unbeweglichen Nachlass (z.B. Wohnung, Haus oder Grundstück) hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in Deutschland nach § 14 II i.V.m. § 17 des Nachlassabkommens einen deutschen Erbschein. Den entsprechenden Erbscheinsantrag kann der Erbe, wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen stellen. Falls die Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben, ist der Antrag auf den Erbschein bei der für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder Deutschland verstorben ist und beweglichen oder unbeweglichen Nachlass (z.B. Grundstück oder Geld auf Bankkonten) in Deutschland hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in Deutschland einen deutschen Erbschein. Falls die Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben, ist der Antrag auf den Erbschein bei der für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Falls der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellt er seinen Antrag direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und unbeweglichen Nachlass in der Türkei hinterlassen hat, benötigen die Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes in der Türkei einen türkischen Erbschein. Hierzu wendet sich mindestens einer der Erben an ein beliebiges türkisches Zivilgericht und stellt dort einen entsprechenden Antrag. In den Fällen von unbeweglichem Nachlass findet für die Immobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen (also unbewegliches Vermögen in der Türkei) türkisches Recht Anwendung.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und beweglichen Nachlass in der Türkei hinterlassen hat,. genügt den Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes nach § 14 des Nachlassabkommens zum Nachweis des Erbrechtes in der Türkei ein deutscher Erbschein. Falls die Erben ihren Wohnsitz in der Türkei haben, ist der Antrag auf den Erbschein bei der für Ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Falls der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellt er seinen Antrag direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen. Um diesen deutschen Erbschein in der Türkei verwenden zu können, muss er dann entweder mit einer Apostille (siehe Rubrik „Gesamte Rechtsinformationen“) oder gem. § 17 des Nachlassabkommens mit einer Beglaubigung durch eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei versehen werden. Alternativ steht es den Erben frei, vorab mit den türkischen Stellen (z.B. Banken) zu klären, ob sie mit der Vorlage eines türkischen Erbscheines einverstanden sind. In diesem Falle müssten die Erben einen türkischen Erbschein beantragen. Hierzu wendet sich mindestens einer der Erben an ein beliebiges türkisches Zivilgericht und stellt dort einen entsprechenden Antrag (die türkischen Gerichte wenden für das unbewegliche Vermögen des Deutschen in der Türkei deutsches Erbrecht an).

Quelle: http://www.istanbul.diplo.de/

 

Immobilien in der Türkei ob aus einem Nachlass
 
Sie sind Erbe geworden und der Nachlass befindet sich in der Türkei? Sie benötigen Hilfe Vorort? Falls ein Erbschein beantragt werden soll arbeitet unsere Kanzlei mit Kooperationspartnern in der Türkei.  Wir beantragen für Sie den Erbschein.
 
Sie haben keine Kenntnis was sich im Nachlass befindet? Kein Problem. Durch unsere Kooperationspartner finden wir heraus, was zum Nachlass gehört. 
Zum Nachlass gehören Immobilien? Wir sorgen dafür, dass Sie im Grundbuch als Eigentümer stehen. Falls die Verwertung der Immobilien gewünscht ist, helfen wir Ihnen dabei. 

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Almanyada vefat eden bir sahsin Türkiyede mal varligi varsa ve mirascilari Almanyada yasiyorsa Türkiyedeki ekibimizle yardimci olabiliriz.   

Ilk yapilmasi gereken islemlerden biri veraset ilami alinmasidir. Veraset ilamin Almanyada degil Türkiyede alinmasi gerekmektedir.  Mal varliginin icerisinde tasinmaz mallar var ise, tasinmaz malin oldugu ülkeden veraset ilami alinmasi gerekir. 

Sayet mirasi birakan sahsin borcu daha fazla ise mirasi red etmek gerekebilir.  Bunun nasil yapilacagi, hangi sürelerin göz önünde bulundurulmasi gerekebilecegi hukuk bürümuz tarafindan kapsamli bir sekilde hem alman hemde türk kanunlari cercevesinde anlatilacaktir. 

Veraset ilami almak, vasiyetname düzenlemek, gerekirse mirasi reddi davasi acmak calisma alanlarimizdadir. Miras sözlesmesi konusunda kapsamli danismanligimiz vardir. Birden fazla muris olursa ortakligin giderilmesi, yani izale-i suyu davasi acmak gerekmektedir. 

Miras birakma iki yol ile mevcuttur. Miras birakan bir vasiyetname veya sözlesme yaparsa mirascilarini kendisi belirlemis olur. Sayet her ikisinide yapmazsa yasalarin ön gördügü sekilde miras belli olur. 

Vasiyetname veya sözlesme yolu ile mirascilarini tayin etmek isteyen bir sahis muhakkak bir doktor raporu ve iki sahit ile yapmasini tavsiye ederiz. 

Sayet miras birakan sahis sagliginda mirascilarin yanlizca birisine karsiliksiz malinin bir kisimini birakmis ise diger mirascilar miras payinin azaldigi icin dava acabilirler.  

Miras durumu gerceklestiginde mirascilar miras olarak ne kaldigini ögrenmek icin dava acabilirler. Mahkeme tarafindan miras birakanin hangi tasinmazlari var, bankda hesaplari varmi, sirketleri varmi, hisse senetleri varmi, arabalari varmi arastirilir. Mahkeme bütün mal varligini ve borclarini arastirir. 

Cok sik karsilastigimiz sorunlardan biri: örnegin 4 tane mirasci var, ve miras birakaninda bankada parasi varsa, ama mirascilar bir araya gelmiyorlar. Bu bankadaki parayi alabilmek icin bir mirasci mahkeme karari ile kendi payina düsen miktarin tespit edilmesini ister ve karar ile bankaya  gittiginde payina düseni bankadan alabilir.