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Tätigkeitsschwerpunkte:
Fachanwaltslehrgänge in den Bereichen Strafrecht und Familienrecht wurden an der Anwaltsakademie mit Erfolg absolviert.
Demnächst ist auch ein Fachanwaltslehrgang in Arbeitsrecht geplant. Die Philosophie der Kanzlei ist immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, um durch ständige Fort- und Weiterbildungen die optimalste Beratung und Vertretung bieten zu können.
Nur durch Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ist eine optimale Interessenwahrnehmung möglich.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind folgende Bereiche
1.Ehe- und Familienrecht
- Gestaltung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vertretung vor Familiengerichten (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Versorgungsausgleich)
- İnternationales Familienrecht (insbes. Türkisches und islamisches Recht)
2.Strafrecht
- Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Vertretung in Privat- und Nebenklageverfahren
„ Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvetion (MRK
„Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschrift in Betracht kommt. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“
In der Kanzlei vertrete ich insbesondere Opfer von Vergewaltigungen (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Opfer sexuellen Missbrauchs (§§ 174 ff StGB).
Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, übernimmt der Staat die Kosten eines Rechtsanwalts.
Für Opfer einer Straftat geben wir folgende Ratschläge:
lassen Sie ein ärztliches Attest über Verletzungen auch psychischer Art – aufnehmen,
- machen Sie Fotos (vom Tatort, von Verletzungen und Beschädigungen),
- bewahren Sie beschädigte und verschmutzte Kleidung auf,
- notieren Sie Namen und Anschrift von Zeugen,
- auch Zeugen vom Hören/Sagen können später hilfreich sein.
3.Strassenverkehrsrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzforderungen
Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
Kaskoansprüche
4.Arbeitsrecht
In wohl keinem anderen Rechtsgebiet ändern sich Rechtsprechung und Gesetze so häufig wie im Arbeitsrecht - man denke nur zuletzt an die Diskussionen um den Abbau des Kündigungsschutzes oder an die Einführung von Mindestlöhnen. Das Arbeitsrecht stellt dabei immer einen Spiegel der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Situation unseres Landes dar.
Als Rechtsanwalt gilt es, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, um den Mandanten optimal zu vertreten - geht es im Arbeitsrecht doch meist um existentielle Belange, wie beispielsweise den Verlust des Arbeitsplatzes.
Zunehmend gewinnt dabei auch die außergerichtliche Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen immer mehr an Bedeutung. So lassen sich durch eine rechtzeitige Beratung zahlreiche Fehler und Probleme vermeiden, ohne dass es eines langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahrens bedarf. Insbesondere vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, vor Ausspruch einer Kündigung oder der Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ist eine Beratung unerlässlich.
5.Asylrecht
„Kein Mensch flieht freiwillig!“ (amnesty international)
Das in der Verfassung verbürgte Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung ist für den Einzelnen nicht nur immer schwieriger geltend zu machen, da die Grenzen der Europäischen Union immer besser gesichert werden. Auch die Durchsetzung im Einzelfall wird zunehmend schwieriger angesichts politischer Vorgaben und rechtlicher Konstruktionen wie der sogenannten „inländischen Fluchtalternative“.
Gleichwohl dürfte unbestreitbar sein, dass es in vielen Ländern der Welt Unterdrückung von politisch Andersdenkenden gibt. Diese führt vom „Verschwindenlassen“ über Folter und Gefängnisaufenthalte ohne Anklage bis hin zu drakonischen Bestrafungen aus im Wesentlichen politischen Gründen. Daneben ist das politisch sehr umstrittene Thema der „nicht-staatlichen Verfolgung“ von besonderer Bedeutung. In erschreckend vielen Ländern flüchten Menschen aus Angst vor Verstümmelungen oder der Gewalt nicht-staatlicher Organisationen. Hier verknüpft sich die anwaltliche Tätigkeit mit derjenigen des politisch Interessierten. Erst seit neuestem anerkennt die Bundesrepublik die in den meisten Ländern der Europäischen Union bestehenden Schutzstandards der Genfer Flüchtlingskonvention hinsichtlich nicht-staatlicher Verfolgung. Ob dies aber tatsächlich auch zu einer größeren Zahl von Anerkennungen führt, wird abzuwarten sein.
In diesem Bereich beschäftige ich mich im Wesentlichen mit Flüchtlingen aus der Türkei, dem Iran, Irak und Afghanistan.
6.Ausländerrecht
Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz nach einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind neben Änderungen in verschiedenen Gesetzen insbesondere das Aufenthalts-gesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/(EU). Auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden des Weiteren verschiedene Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung regeln. Schon jetzt ist absehbar, dass das Zuwanderungsgesetz eine Reihe von Änderungen durch die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien erfahren wird.
Ich berate Sie gerne in folgenden Bereichen,
Einreise nach Deutschland, insbesondere
Familiennachzug,
Visumsverfahren
Aufenthaltsbefestigung
Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen einschl. Ausweisung
Staatsangehörigkeitsrecht, insbes. Einbürgerungen
Asyl- und Flüchtlingsrecht
Arbeitsgenehmigungsrecht
Strafverteidigung mit ausländerrechtlichem Bezug
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